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E-Book "Die Handwerker-Fibel"
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Aufgabe: Stellen Sie einige Maßnahmen dar, die Sie für erforderlich halten,

a)im Bereich der Handwerksbetriebe!

b) durch die Handwerksorganisationen!

c) durch den Staat!

>> Seite 26 |

14.Wo liegen in der Zukunft die günstigsten Entwicklungschancen für das Handwerk?

>> Seiten 26 bis 27 |

15.Warum ist eine große Zahl von selbstständigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich unabhängig handelnden Handwerksunternehmern für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft und für die Sicherung einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung so wichtig?

>> Seiten 30 bis 31 |

16.Worin besteht der Beitrag des Handwerks zur Formgebung und zur Schaffung und Erhaltung von Kulturgütern?

>> Seite 31 |

17.Als Inhaber eines Handwerksbetriebs wissen Sie, dass die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Betriebe gegenüber der Politik, den Behörden, den gesellschaftlichen Gruppierungen und der Öffentlichkeit nur durch organisiertes Handeln in Handwerksorganisationen wirksam möglich ist. Deshalb wollen Sie sich einen Überblick über den Aufbau der Handwerksorganisationen verschaffen.

Aufgabe: Ordnen Sie jeweils zu, welche der nachfolgend genannten Organisationen zu den fachlichen (1) und welche zu den regionalen (2) gehört:

1 Innung

2 Handwerkskammer

3 Bundesinnungsverband

4 Kreishandwerkerschaft

5 Landesinnungsverband.

>> Seite 32 |

18.Die oberste Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks nennt sich

1 Gesamtverband des Deutschen Handwerks.

2 Zentralverband des Deutschen Handwerks.

3 Deutscher Handwerkstag.

4 Bundesverband des Deutschen Handwerks.

5 Deutscher Handwerkskammertag.

>> Seite 32 |

19.Die Handwerksinnung ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

2 der zwangsweise Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern eines bestimmten Handwerks in einem bestimmten Bereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss der unter c) genannten Handwerker.

5 eine Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

>> Seite 33 |

20.Welche Rechtsform hat die Handwerksinnung?

1 Sie ist eine Handwerkergenossenschaft.

2 Sie ist ein nicht rechtsfähiger Verein.

3 Sie ist ein im Vereinsregister eingetragener rechtsfähiger Verein.

4 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

>> Seite 33 |

21.Sie sind als Inhaber eines Handwerksbetriebs noch nicht Mitglied der zuständigen Innung. In einem Schreiben des Obermeisters wurden Sie gebeten, Mitglied der Innung zu werden. Bevor Sie eine Entscheidung über die Mitgliedschaft treffen, wollen Sie sich einen möglichst vollständigen Überblick darüberverschaffen, welche Aufgaben die Innung hat bzw. was sie für die Mitglieder tut.

Aufgabe: Stellen Sie deren Aufgaben und Leistungen dar!

>> Seiten 33 bis 34 |

22.Woher bekommt die Innung die finanziellen Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt?

1 Von den Innungsmitgliedern, die Beiträge an die Innung zahlen müssen.

2 Von allen Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 Von der Kreishandwerkerschaft.

4 Von der Handwerkskammer.

5 Vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

>> Seite 35 |

23.Die Kreishandwerkerschaft ist

1 der Zusammenschluss der Handwerksinnungen, die in einem Landkreis bestehen.

2 der Zusammenschluss aller in einem bestimmten Landkreis ansässigen selbstständigen Handwerker.

3 der Zusammenschluss einiger selbstständiger Handwerker zu einem Arbeitskreis.

4 der Zusammenschluss von älteren Handwerksmeistern, die seit mehr als 25 Jahren selbstständig sind.

5 der Zusammenschluss der Gesellen in einem Stadt- oder Landkreis.

>> Seite 35 |

24.Welche Rechtsform hat die Kreishandwerkerschaft?

1 Nicht rechtsfähiger Verein.

2 Personengesellschaft.

3 Kapitalgesellschaft.

4 Rechtsfähiger Verein.

5 Körperschaft des öffentlichen Rechts.

>> Seite 35 |

25.Welches ist die wichtigste Aufgabe der Kreishandwerkerschaft?

1 Durchführung von geselligen Veranstaltungen von Handwerkern.

2 Durchführung von Aufgaben der Handwerkskammer als deren Außenstelle.

3 Rechtsaufsicht über die Innungen.

4 Wahrnehmung der Interessen des Gesamthandwerks im Kreishandwerkerschaftsbezirk.

5 Abschluss von Tarifverträgen.

>> Seite 36 |

26.Die Handwerkskammer ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks in einem bestimmten Regierungsbezirk.

2 die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk (z. B. Regierungsbezirk).

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

5 der freiwillige Zusammenschluss der Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben im Regierungsbezirk.

>> Seite 36 |

27.Die Handwerkskammer hat die Rechtsform

1 einer juristischen Person des Privatrechts.

2 eines nicht rechtsfähigen Vereins.

3 einer BGB-Gesellschaft.

4 einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 einer Handwerkergenossenschaft.

>> Seite 36 |

28.Sie haben als selbstständiger Handwerker einen Beitragsbescheid der Handwerkskammer erhalten. Es ist für Sie von Interesse, zu wissen, wofür Sie diesen Pflichtbeitrag leisten, d. h., welche Aufgaben die Handwerkskammer grundsätzlich und für die einzelnen Mitglieder erfüllt.

Aufgabe: Stellen Sie dar, welche die drei Hauptaufgabenbereiche dieser Einrichtung sind!

>> Seite 37 |

29.Beschreiben Sie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Handwerkskammer als Dienstleistungsunternehmen (Handwerksförderung) für ihre Mitglieder!

>> Seite 37 |

30.Auf welchen Gebieten wird die Handwerkskammer zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder hauptsächlich tätig?

>> Seite 37 |

31.Welche von den nachstehend aufgeführten Aufgaben gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer?

1 Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbereich.

2 Festsetzung von Preisen für handwerklich erzeugte Waren und für handwerkliche Dienstleistungen.

3 Beratung aller Handwerker des Kammerbezirks in allen mit dem Handwerk zusammenhängenden Fragen.

4 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die verschiedenen Handwerke.

5 Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle.

>> Seite 38 |

32.Zu den zentralen Aufgaben der Handwerkskammer gehören (zwei Antworten sind richtig!)

1 die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.

2 die Betreuung der freiwilligen Mitglieder in fachlicher Hinsicht.

3 die Unterstützung der Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4 die regionale und überfachliche Handwerksförderung.

5 die Entscheidung über Lehrlingsstreitigkeiten.

>> Seiten 37 bis 39 |

33.Welches ist das oberste Organ der Handwerkskammer?

1 Der Präsident.

2 Der Hauptgeschäftsführer.

3 Präsident und Hauptgeschäftsführer zusammen.

4 Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung).

5 Der Gesamtvorstand.

>> Seite 39 |

34.Sind in den wichtigsten Organen der Handwerkskammer auch die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vertreten?

1 Nein, sie bestehen nur aus selbstständigen Handwerkern.

2 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 50% in allen Organen vertreten.

3 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 20% in allen Organen vertreten.

4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

>> Seiten 39 bis 40 |

35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?

1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.

4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10%) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.

>> Seite 40 |

36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.

Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung

1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.

2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.

3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.

4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.

>> Seiten 33 bis 39 |

37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!

>> Seiten 40 bis 41 |

38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind

1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.

2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.

3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.

4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.

5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.

>> Seite 43 |

39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind

1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.

2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.

3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.

4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

5 vorwiegend die Gewerbeämter.

>> Seite 43 |

40.Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!

>> Seite 43 |

41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?

>> Seite 47 |

42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.

Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!

>> Seiten 44 bis 46 |

43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!

>> Seite 44 |

44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?

>> Seite 44 |

45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert

1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.

2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.

3 durch alle Fachakademien des Handwerks.

4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.

5 nur durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

>> Seite 47 |

3. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten

Kompetenzen

>Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.

>Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.

3.1 Gründungsberatung

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.

Berater

Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:

>freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)

>Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare

>Steuerberater

>Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise

>Banken und Sparkassen

>die Agenturen für Arbeit

>verschiedene Gründernetzwerke.

Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.

Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere

>allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie

>spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, sowie Beratungen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Nachhaltigkeit sowie zum Umweltschutz beitragen.

Zu klärende Fragen

3.1.1 Rechtliche Aspekte

Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die Klärung verschiedener rechtlicher (auch steuerrechtlicher) Fragen notwendig. Für einen typischen Handwerksbetrieb sind dabei insbesondere folgende Gebiete einschlägig:

>Handwerksrecht: Vor der Betriebsgründung sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zu prüfen.

>Handelsrecht: Hier ist zu prüfen, inwieweit Vorschriften für Kaufleute zu beachten sind.

>Steuerrecht: Jeder Betriebsinhaber unterliegt besonderen steuerlichen Pflichten.

>Baurecht: Hier sind insbesondere Fragen der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen zu klären.

>Umweltschutzrecht, Immissionsschutz: Zur Vorbeugung und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen Handwerksbetriebe die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz als zentrales bundeseinheitliches Vorschriftensystem und andere) beachten.

>Abfallrecht: Umgang und Behandlung sowie Transport und Entsorgung von Abfällen stellen hohe Anforderungen an einen Betrieb.

>Arbeitsstättenverordnung: Sie legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Die einzelnen oben genannten Rechtsgebiete werden in diesem Band ausführlicher in Lernsituation 8, Abschnitt „Gründungsrelevante Rechtsvorschriften“, behandelt.

a) Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, bei der sich der Unternehmensgründer umfassend informieren und beraten lassen sollte.


Zentrale Fragen

Bei der Entscheidung über die Rechtsform hat der Existenzgründer folgende zentrale Fragen zu stellen:

>In welcher Form sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen gegeben?

>Ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich oder möglich?

>Welche Formvorschriften sind zu beachten?

>Welche Kosten fallen an?

>Wie soll die Eigen- und Fremdfinanzierung erfolgen?

>Gründe ich das Unternehmen alleine oder mit weiteren Personen?

>Wie soll die Haftung geregelt werden?

>Wie soll eine Risikobegrenzung oder Risikoverteilung erfolgen?

>Wie soll die Geschäftsführung bzw. Vertretung geregelt werden, oder „will ich allein das Sagen haben“?

>Welche Gewinn- und Verlustverteilung wird für zweckmäßig angesehen?

>Welche Firmierung wird angestrebt?

>Welche steuerlichen Gesichtspunkte sind interessant?

>Soll bereits eine mögliche Nachfolgeregelung berücksichtigt werden?

Die Mehrheit aller Handwerksbetriebe wird als Einzelunternehmen geführt. Der Hauptvorteil für den Betriebsinhaber liegt dabei in seiner Unabhängigkeit und in einem hohen Maß an Selbstständigkeit. Andererseits trägt er jedoch das Risiko allein und haftet für alle finanziellen Verpflichtungen des Betriebs auch mit seinem Privatvermögen.

Eine interessante Alternative kann für den Handwerksbetrieb die Unternehmensform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) sein. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und kann ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden ( >> Abschnitt 7.1.1 „Kapitalgesellschaften“).

Zuständige Stellen

b) Anmeldungen und Formalitäten

Zu den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung gehören auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten. In der Regel lassen sich viele gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erledigen, da die Daten des Gewerbetreibenden dabei auch allen weiteren zuständigen Stellen zugeleitet werden.


Anmeldestellen

>Handwerkskammer: Bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bei Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfolgt die Eintragung in ein Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe.

Der Existenzgründer erhält von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte oder Gewerbekarte.

>Handelsregister (Amtsgericht): bei einer entsprechend erforderlichen Eintragung ( >>Abschnitt 6.2.3 „Handelsregister“ in Band 1).

>Gewerbeamt: Dieses Amt registriert die Gewerbeanmeldung und informiert andere Institutionen. In einigen Bundesländern kann die Gewerbeanmeldung auch über die Kammern erfolgen.

>Agentur für Arbeit: Der Betrieb erhält eine Betriebsnummer, wenn dort Arbeitnehmer beschäftigt werden.

>Finanzamt: Dem Existenzgründer wird nach Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummer zugeteilt.

>Ggf. branchenbezogene Versorgungseinrichtungen (z. B. im Baugewerbe).

>Gewerbeaufsichtsamt: Dem Gewerbeaufsichtsamt obliegt die Überwachung der Arbeitsschutzgesetze.

>Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind für die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung und je nach Satzung auch für die Pflicht- und freiwillige Versicherung der selbstständigen Unternehmer sowie für den Unfallschutz zuständig.

>Versicherungen: Hier muss für rechtzeitigen Versicherungsschutz in den einschlägigen Bereichen gesorgt werden.

>Krankenkasse: Die Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu melden.

>Post, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Internet: Die dafür notwendigen Anschlüsse und Verträge sind zu beantragen.

>Versorgungsunternehmen: Je nach Bedarf sind Lieferverträge für Strom, Gas, Wasser und Entsorgungsverträge für Abwasser und Müll abzuschließen.

>Bauamt: Planungen für gewerbliche Um- und Neubauten oder Nutzungsänderungen sind rechtzeitig zu beantragen bzw. abzustimmen.

3.1.2 Konzeptionelle Aspekte

Geschäftsidee

Am Anfang der Existenzgründung steht die Geschäfts-/Unternehmensidee – also schlichtweg die Frage, womit der künftige Unternehmer meint genügend Kunden und Abnehmer zu finden. Nicht jede Geschäftsidee muss dabei etwas komplett Neues beinhalten. Entscheidend für den Erfolg sind eher eine intensive Planung und durchdachte Umsetzung eines entsprechenden Unternehmenskonzepts.

Businessplan

Grundsätzlich wird dieses Konzept in Form eines Businessplanes (Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan) dargestellt. Seine Erstellung ist die zentrale Aufgabe in der Vorbereitung einer Betriebsgründung.

Von der Aussagefähigkeit und Überzeugungskraft des Businessplanes hängt auch ab, ob potenzielle Geldgeber das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen. Er sollte folgende Themen beinhalten:

>Unternehmensidee, Leitbild, Unternehmensgrundsätze

>Angaben zur beruflichen Qualifikation und bisherigen Tätigkeit des Betriebsgründers

>Beschreibung und Begründung des Vorhabens

>Standort, Betriebsräume

>Betriebsgröße

>Rechtsform

>Produkt- und Leistungsprogramm

>Kundenzielgruppen, Kundenstruktur

>Absatzmarktbeurteilung für das Produkt- und Leistungsprogramm

>Marketingmaßnahmen

>Verkaufsförderungs- und Werbemaßnahmen

>Personalbedarf und Personalstruktur

>Investitionsplan

>Gesamtkapitalbedarfsrechnung

>Finanzierungsplan

>Liquiditätsplan

>Umsatz-, Kosten- und Gewinnplan, Rentabilitätsvorschau.

Folgende allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung sollte der Businessplan in jedem Fall erfüllen:

>Darstellung der Umsetzung der Geschäftsidee in der Praxis

Allgemeine Anforderungen

>Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren

>klare Gliederung

>verständlicher und fehlerfreier Schreibstil

>prägnante Darstellung der Informationen

>übersichtlicher Umfang

>nachvollziehbare Aussagen und Informationen

>ansprechendes äußeres Erscheinungsbild

>sorgfältige Wortwahl.

Auf nähere Einzelheiten des Businessplans wird in Lernsituation 10 noch eingegangen.

3.1.3 Finanzielle Aspekte

Wer sich zur beruflichen Selbstständigkeit entschließt, steht vor besonderen Fragen:

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