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Aus meinem Leben. Zweiter Teil
2. Einführung der direkten Gesetzgebung (das heißt Vorschlags- und Verwerfungsrecht) durch das Volk.
3. Aufhebung aller Vorrechte des Standes, des Besitzes, der Geburt und Konfession.
4. Errichtung der Volkswehr an Stelle der stehenden Heere.
5. Trennung der Kirche vom Staat und Trennung der Schule von der Kirche.
6. Obligatorischer Unterricht in Volksschulen und unentgeltlicher Unterricht in allen öffentlichen Bildungsanstalten.
7. Unabhängigkeit der Gerichte, Einführung der Geschworenen- und Fachgewerbegerichte, Einführung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens und unentgeltliche Rechtspflege.
8. Abschaffung aller Preß-, Vereins- und Koalitionsgesetze; Einführung des Normalarbeitstags; Einschränkung der Frauen- und Verbot der Kinderarbeit.
9. Abschaffung aller indirekten Steuern und Einführung einer einzigen direkten progressiven Einkommensteuer und Erbschaftssteuer.
10. Staatliche Förderung des Genossenschaftswesens und Staatskredit für freie Produktivgenossenschaften unter demokratischen Garantien.
IV. Jedes Mitglied der Partei hat einen monatlichen Beitrag von 1 Groschen (3-1/2 Kreuzer süddeutsch, 5 Kreuzer österreichisch, 12 Centimes) für Parteizwecke zu entrichten. Die Parteigenossen, welche auf das Parteiorgan abonnieren und dies glaubhaft nachweisen, sind während der Dauer des Abonnements ihrer Beitragspflicht enthoben. Sache des Ausschusses ist es, einzelnen Orten den Beitrag zu ermäßigen.
V. Der Beitrag ist monatlich franko an den Parteiausschuß abzuliefern.
VI. Wer drei Monate lang seine Pflichten gegen die Partei nicht erfüllt, wird als Parteimitglied nicht mehr betrachtet.
VII. Mindestens einmal im Jahre findet ein Parteikongreß statt, auf dem über alle die Partei berührende Fragen beraten und beschlossen, der Vorort der Partei sowie der Sitz der Kontrollkommission und der Ort für den nächsten Parteikongreß bestimmt wird. – Die Entschädigung für den Ausschuß respektive einzelne seiner Mitglieder setzt der Kongreß fest.
VIII. Außerordentliche Kongresse finden statt, wenn der Ausschuß oder die Kontrollkommission mit absoluter Majorität dies beschließt oder wenn ein Sechstel sämtlicher Parteimitglieder darauf anträgt.
IX. Zu jedem Kongreß ist die vorläufige Tagesordnung mindestens sechs Wochen vorher durch den Ausschuß im Parteiorgan bekanntzumachen. Die innerhalb der nächsten zehn Tage nach erfolgter Bekanntmachung von seiten der Parteigenossen einlaufenden Anträge sind alsdann mindestens vierzehn Tage vor dem Kongreß als definitive Tagesordnung zu veröffentlichen. Auf dem Kongreß gestellte selbständige Anträge kommen nur dann zur Verhandlung, wenn sich mindestens ein Drittel der Delegierten dafür erklärt.
X. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Parteimitglieder, welche sich an einem Orte an den Wahlen der Delegierten beteiligen, dürfen nicht mehr als fünf stimmberechtigte Abgeordnete zum Kongreß senden. Parteimitglieder, welche nicht Delegierte sind, haben nur beratende Stimme.
XI. Spätestens drei Wochen nach dem Kongreß muß das Kongreßprotokoll allen Mitgliedern zum Kostenpreise zugänglich gemacht werden. Alle Kongreßbeschlüsse, welche eine Abänderung des Statuts, die Grundsätze und die politische Stellung der Partei oder die Besteuerung derselben betreffen, müssen innerhalb sechs Wochen nach dem Kongreß der Urabstimmung aller Parteimitglieder unterbreitet werden. Einfache Majorität der Abstimmenden entscheidet. Das Resultat der Abstimmung wird im Parteiorgan veröffentlicht.
XII. Die Leitung der Parteigeschäfte ist einem Ausschuß von fünf Personen, als einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, einem Schriftführer, einem Kassierer, der eine entsprechende Kaution zu leisten hat, und einem Beisitzer übertragen. Sämtliche Ausschußmitglieder müssen an einem Orte oder in dessen einmeiligem Umkreis wohnhaft sein und werden von den am Vorort der Partei wohnhaften Parteimitgliedern in besonderen Wahlgängen durch Stimmzettel mit absoluter Majorität gewählt. Weder ein Mitglied der Redaktion noch der Expedition des Parteiorgans darf im Ausschuß sein.
Treten im Laufe des Jahres im Ausschuß Vakanzen ein, so hat der Vorort – mit Ausnahme des in § VII erwähnten Falles – nach demselben Wahlmodus die Ergänzungswahlen vorzunehmen.
XIII. Der Ausschuß muß innerhalb vierzehn Tagen nach stattgehabtem Kongreß gewählt sein; bis zu dieser Wahl verbleibt dem bisherigen Ausschuß, falls der Kongreß nicht anders verfügt, die Geschäftsführung.
XIV. Der Ausschuß faßt alle Beschlüsse gemeinsam und ist nur dann beschlußfähig, wenn in einer ordentlich einberufenen Sitzung wenigstens drei Mitglieder anwesend sind; derselbe gibt sich, soweit nicht der Kongreß darüber bestimmt, selbst eine Geschäftsordnung.
Der Ausschuß ist dem Parteikongreß für alle seine Handlungen verantwortlich.
XV. Um Eigenmächtigkeiten des Ausschusses möglichst zu vermeiden, konstituiert die Partei eine Kontrollkommission von elf Personen, an die alle von dem Ausschuß unberücksichtigt gelassenen Beschwerden zu richten sind, und die zugleich die Geschäftsführung des Ausschusses zu kontrollieren hat.
XVI. Die Kontrollkommission wählen die Parteimitglieder desjenigen Ortes und seines einmeiligen Umkreises, welcher von dem Parteikongreß als Sitz der Kontrollkommission bestimmt worden ist. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel und hat spätestens vierzehn Tage nach dem Kongreß stattzufinden.
XVII. Die Kontrollkommission ist verpflichtet, die Geschäftsführung, Akten, Bücher, Kasse usw. des Ausschusses mindestens einmal vierteljährlich zu prüfen und zu untersuchen, und ist berechtigt, falls sie begründete Ursache hat und der Ausschuß die Abhilfe der Unregelmäßigkeiten verweigert, einzelne Mitglieder wie den gesamten Ausschuß zu suspendieren sowie die nötigen Schritte für provisorische Weiterführung der Geschäfte zu tun. Es müssen solche Beschlüsse mit Zweidrittelmajorität der Kontrollkommission gefaßt werden und ist, wenn mehr als die Hälfte der Ausschußmitglieder suspendiert wird, innerhalb vier Wochen ein Parteikongreß einzuberufen, der endgültig in der Sache entscheidet.
XVIII. Die Partei gründet eine Zeitung als Organ unter dem Namen „Der Volksstaat“, Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Das Organ erscheint in Leipzig und ist Eigentum der Partei. Personen und Gehalt des Redaktions- und Expeditionspersonals, des Druckers, Preis des Blattes wird durch den Ausschuß bestimmt. Streitigkeiten hierüber entscheidet die Kontrollkommission, in letzter Instanz der Parteikongreß. Die Haltung des Blattes ist streng dem Parteiprogramm anzupassen. Einsendungen von Parteigenossen, welche demselben entsprechen, sind – soweit der Raum des Blattes ausreicht – unentgeltlich aufzunehmen. Beschwerden über Nichtaufnahme oder tendenziöse Färbung der Einsendungen sind bei dem Ausschuß, in zweiter Instanz bei der Kontrollkommission anzubringen, welcher die endgültige Entscheidung zusteht.
XIX. Die Parteimitglieder verpflichten sich, überall auf Grund des Parteiprogramms die Gründung sozialdemokratischer Arbeitervereine in die Hand zu nehmen.
Im Laufe der Verhandlungen teilte ich mit, daß mir aus dem Revolutionsfonds in Zürich von den Verwaltern desselben, Dr. Ladendorf und Genossen, 900 Taler zur Agitation bewilligt worden seien. Das sei die Geldquelle, die Tölcke und Genossen soviel Schmerzen verursachte, und die sie dem Hitzinger, dem König von Hannover, zuschrieben.
Zum Parteiorgan wurde das „Demokratische Wochenblatt“ bestimmt, das nunmehr vom 1. Oktober ab wöchentlich zweimal unter dem Titel „Der Volksstaat“, Organ der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und der internationalen Gewerkschaftsgenossenschaften, erschien. Als Sitz des Ausschusses wurde Braunschweig-Wolfenbüttel, als Sitz der Kontrollkommission Wien gewählt. Man hatte anfangs die Absicht, Leipzig zum Sitze des Ausschusses zu bestimmen. Ich riet entschieden ab. Unsere Propaganda im Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein sei weit leichter, wenn ein Ort wie Braunschweig Sitz der Parteileitung werde, woselbst ausschließlich frühere Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in Frage kämen. Unser Einfluß in der neuen Partei bleibe uns gesichert, wir würden uns mit dem Ausschuß zu stellen wissen. So geschah es. Als nächster Kongreßort wurde Stuttgart bestimmt. Die Vertretung auf dem Kongreß der Internationale, der Anfang September in Basel stattfand, wurde Liebknecht übertragen, dem sich später Spier-Wolfenbüttel als Delegierter des Ausschusses anschloß.
Der glänzende Verlauf des Kongresses hatte im Schweitzerschen Lager einen sehr unangenehmen Eindruck erzeugt. Nachdem wir die nach Eisenach entsandten Delegierten Schweitzers von unserem Kongreß ausgeschlossen hatten, tagten diese im „Schiff“, woselbst sie eine Reihe Resolutionen gegen uns faßten. So lautete eine derselben, die sich gegen Liebknecht und mich persönlich richtete: „In Erwägung der gehörten Tatsachen beschließt der Kongreß, daß die Herren Liebknecht und Bebel unwürdig sind, daß der Kongreß sich weiter mit ihnen befaßt.“ Tölcke veröffentlichte im „Sozialdemokrat“ vom 15. August einen „Aufruf an die Parteigenossen“, der mit den Worten begann: „Der Kongreß zu Eisenach ist vorüber. Mit Stolz und mit voller Zuversicht auf die Zukunft der Partei können wir auf den Verlauf und das Resultat desselben zurückblicken.“
* * * * *Nach dem Schlusse des Kongresses hielt der Verband der deutschen Arbeitervereine seinen Vereinstag ab. Zum Vorsitzenden wurde ich, Bürger-Göppingen zum Stellvertreter, Motteler zum Schriftführer gewählt. Crimmitschau erhielt den Auftrag, die Geschäftsführung des Vorortes zu prüfen und im Parteiorgan Bericht zu erstatten. Aus dem von mir erstatteten Bericht ging hervor, daß infolge der Spaltung in Nürnberg der Verband auf 72 Vereine gesunken war, daß im Laufe des Jahres weitere 5 ausschieden, aber 42 Vereine sich neu anschlossen, so daß schließlich zum Verband 109 Vereine mit rund 10000 Mitgliedern gehörten. Die Einnahmen betrugen 470 Taler, die Ausgaben 457 Taler, der Revolutionsfonds hatte 934 Taler gesteuert, von denen 800 Taler für Unterstützung des „Demokratischen Wochenblatts“ und für Agitation ausgegeben worden waren. Alsdann beschloß die Versammlung einstimmig die Auslösung des Verbandes nach sechsjährigem Bestehen und Anschluß an die Sozialdemokratische Arbeiterpartei. Der vorhandene Kassenbestand wurde der letzteren überwiesen, das vorhandene Inventar (Akten, Briefe, Protokolle) wurde mir zur Aufbewahrung überlassen. Nach einem warmen Danke an den Vorortsvorstand für dessen Mühewaltung trennte man sich mit dem Wunsche auf Wiedersehen in Stuttgart.
Nach Eisenach
Wie man sich leicht vorstellen kann, entbrannte nunmehr heftiger als je der Kampf zwischen den beiden sozialistischen Fraktionen. Erklärungen flogen herüber und hinüber, und die Szenen, die sich in zahlreichen Versammlungen abspielten, spotteten jeder Beschreibung. Insbesondere waren es die Gewerkschaften, die unter der gegenseitigen Zerfleischung schwer litten. So kam zum Beispiel in der Metallarbeiterschaft die Wahl eines Präsidenten nicht zustande, weil eine vollständige Zersplitterung der Stimmen eintrat, außerdem wurde die Wahl nur bei 23 Abstimmungen anerkannt, bei 17 wurde sie verworfen.
Von jetzt ab schlug der „Sozialdemokrat“ einen Ton an, wie er bisher nur selten vorkam, und fälschte Tatsachen und Berichte in einer Weise, daß die Leser derselben ein vollständig falsches Bild von der Bewegung auf unserer Seite bekommen mußten.
Am 10. September verließ Schweitzer das Gefängnis. Am 12. September kündigte er in einem längeren Ausruf eine Rundreise durch Deutschland an, wobei er hinter verschlossenen Türen vor seinen Anhängern erschien, „um überall Ordnung und strenges Recht zu schaffen“…. „Fürchten werden meine Gegenwart,“ hieß es in dem Ausruf, „alle diejenigen, welche sich einer bösen Absicht oder einer Verletzung der Arbeitersache schuldig wissen; mit Freuden begrüßen werden mich diejenigen, welche als Bevollmächtigte, Agitatoren oder in sonstiger Eigenschaft treu zur Fahne gehalten haben.“
Glaubt man nicht einen gewissen Jesu zu hören, der ein Gericht über die Guten und die Bösen ankündigt, wobei die Böcke von den Schafen gesondert werden sollen?
Auf dieser Tour beobachtete Schweitzer die alte Taktik, daß überall, wo er über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen interpelliert wurde, er entweder schwieg oder mit spöttischen Bemerkungen darüber hinwegging.
Dem „Volksstaat“ gegenüber nahm er dieselbe Taktik ein wie gegenüber dem „Demokratischen Wochenblatt“. Niemals wurde der Name des „Volksstaat“ genannt, und von der Partei sprach er nicht anders als von der Eisenacher Volkspartei.
In Augsburg, wohin er ebenfalls auf seiner Rundreise kam, verlangte er von den dortigen Mitgliedern des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins das Eingehen des von ihnen gegründeten Wochenblatts „Der Proletarier“. Als diese sich weigerten, seinem Verlangen nachzukommen, drohte er, daß er alles aufbieten werde, das Blatt zugrunde zu richten, sollte darüber die Bewegung in Bayern um fünf Jahre zurückgeworfen werden. Ein kleines Blättchen, „Der Agitator“, den Schweitzer dann zu Neujahr 1871 ins Leben rief, das vierteljährlich nur 15 Pfennig kostete, sollte in erster Linie bestimmt sein, massenhaft in Bayern verbreitet zu werden, um dort die obstinaten Elemente im Zaume zu halten.
Von seiner Rundreise zurückgekehrt, erklärte er, „daß die Partei niemals stärker, niemals einiger und zahlreicher gewesen sei als in diesem Augenblick“. Die Unwahrheit dieser Behauptung wurde dadurch bewiesen, daß zwischen ihm und Mende-Hatzfeldt von neuem der Zank ausbrach. Mende berief eine Generalversammlung nach Halle, die sich gegen Schweitzer erklärte, und veröffentlichte eine Broschüre, in der er Schweitzer aller möglichen Schandtaten zieh. Daß es so kommen würde, war vorauszusehen. Während aber Schweitzer ankündigte, daß mit dem 1. Januar 1870 der „Sozialdemokrat“ in vergrößertem Format erscheinen werde – es waren die Anstrengungen eines Schwindsüchtigen, der sich den Anschein von Kraft gibt —, mußte Mende ankündigen, daß, falls nicht bis zum 15. Januar für sein Organ, die „Freie Zeitung“, 1000 neue Abonnenten herbeigeschafft würden, er dasselbe werde eingehen lassen. Die größere Macht war also auf Schweitzers Seite. Die Generalversammlung seines Vereins berief Schweitzer auf den 5. Januar 1870 und die folgenden Tage nach Berlin.
Vorher, am 7. November, war es in Berlin zu einer großen Auseinandersetzung zwischen der Fortschrittspartei und den Lassalleanern gekommen. Der Abgeordnete Professor Virchow hatte im preußischen Abgeordnetenhaus einen Abrüstungsantrag gestellt, der nachher von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses verworfen worden war. Die Fortschrittspartei wollte diesen Antrag durch das moralische Gewicht einer Volksversammlung unterstützen lassen, die auf den erwähnten Tag einberufen worden war. Eine Verhandlung wurde aber unmöglich gemacht durch die Lassalleaner, die massenhaft erschienen waren und den Vorsitz in der Versammlung beanspruchten. Als nun ein großer Tumult ausbrach, schloß der Abgeordnete Löwe-Galbe die Versammlung. Darauf eröffnete Tölcke sofort dieselbe aufs neue. Er hatte in der Voraussicht, daß die fortschrittliche Versammlung gesprengt werde, eine zweite Versammlung in dasselbe Lokal polizeilich angemeldet, und die Polizei hatte diese gleichzeitige doppelte Anmeldung zu einer Versammlung in ein und dasselbe Lokal angenommen. Wider alle bisherige Gepflogenheit waren auch die Versammlungen polizeilich nicht überwacht. Tölcke präsidierte, Schweitzer sprach. In der vorgeschlagenen Resolution war kein Wort gegen die Regierung enthalten, dagegen wurde die Fortschrittspartei als Gegnerin des allgemeinen, gleichen Wahlrechts und Gegnerin des Normalarbeitstags verurteilt und die Abschaffung der stehenden Heere und die Einführung der Volkswehr, gegründet auf militärische Jugenderziehung, verlangt.
Schweitzer suchte also wieder einmal den Standpunkt vergessen zu machen, den er in Militärfragen vorher wiederholt eingenommen hatte.
Nebenbei bemerkt: In der sächsischen Zweiten Kammer wurde um jene Zeit ein Abrüstungsantrag mit 55 gegen 21 Stimmen angenommen.
Auf dem am 9. September begonnenen Internationalen Arbeiterkongreß in Basel bildete den Hauptpunkt der Verhandlungen die Haltung der Sozialisten zur Grund- und Bodenfrage. Die Debatte hierüber füllte mehrere Sitzungen. Schließlich stimmten von 75 Delegierten 54, darunter Liebknecht und Spier, für folgende Resolution:
„Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht hat, das individuelle Eigentum an Grund und Boden abzuschaffen und den Grund und Boden in Gemeineigentum zu verwandeln.“
Ebenso stimmten die beiden dem zweiten Teil der Resolution zu, der lautete:
„Der Kongreß erklärt auch, daß es notwendig ist, den Grund und Boden zum Kollektiveigentum zu machen.“
Diese Beschlüsse riefen in Deutschland großes Aufsehen hervor, insbesondere fiel die volksparteilich-demokratische Presse über diese Beschlüsse her, die sie als eine Ungeheuerlichkeit bezeichnete. Statt daß nun Liebknecht den Beschluß des Kongresses gegen die Angriffe verteidigte, erklärte er in der letzten Nummer des „Demokratischen Wochenblatts“, die erschien:
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