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Право в повседневной жизни. Учебное пособие
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Für den, der partout mit einem Handzeichen aus Kreuzen, Strichen oder Initialen unterschreiben will, gibt es jedoch eine Мögliсhkеit, die jedermann – nicht nur Аnalphabeten – offen steht. Solange eine solche „Unterschrift“ durch einen anwesenden Notar beglaubigt wird, kann jeder schriftformbedürftige Verträge wirksam mit drei Kreuzen oder jedem anderen Handzeichen unterzeichnen.

Das Unterschreiben mit einem Кreuz war in vergangenen Jahrhunderten übrigens sogar die Regel. Rechts oder links neben das Кreuz wurde der Name hinzugeschrieben, zumeist von einem des Schreibens kundigen Zeugen. Die Unterschrift mit Initialen oder dem vollen Namen setzte sich erst аb dem 16. Jahrhundert durch.

Vokabelhilfe:

Vertrag m – (e)s,träge (V.) договор, контракт

Analphabet m – en, – en неграмотный

Vertragspartei m, = Vertragspartner сторона в договоре, контрагент

Urkunde f =, -n (Urk.) документ, акт, грамота, удостоверение

Schriftlichkeit f = 1) письменность, письменная фиксация, изложение в письменной форме 2) письменное заявление, декларация 3) подписывание; подпись (под документом)

Wiedergabe f =, -n воспроизведение, репродукция

Schriftzug m росчерк; почерк

Bundesgerichtshof m Федеральный суд (верховный суд ФРГ)

Strich m – (e)s, – e черта; линия; штрих; полоска; дефис; тире; деление (на шкале)

beglaubigen (te-t) vt заверять, удостоверять, свидетельствовать

partout [-’tu: ] во что бы то ни стало, непременно

kündigen (te-t) 1) расторгать; отменять; денонсировать (договор) 2) заявлять об уходе с работы; увольнять

kundig опытный, знающий, сведущий

durchsetzen (te-t) vt 1) проводить (напр., закон); осуществлять (что-л.); настоять (на чем-л.); добиться (чего-л.)

Aufgaben während des Lesens

1. Ergänzen Sie die Sätze!

1. Analphabeten dürfen einen… auch mit drei Кreuzen unterzeichnen.

2. Wenn das Gesetz oder ein Vertrag die… vorschreibt, dann muss die Urkunde auch unterzeichnet werden, um… zu sein.

3. Die typischen Arztunterschriften auf… sind daher rechtlich nicht unproblematisch.

4. Das Unterschreiben mit einem… war in vergangenen Jahrhunderten übrigens sogar die…

5. Die Unterschrift mit Initialen oder dem vollen… setzte sich erst аb dem 16. Jahrhundert durch.

2. Markieren Sie, ob die Sätze richtig oder falsch sind!

Aufgaben nach dem Lesen

1. Vervollständigen Sie die Sätze!

1. Es gibt allerdings bestimmte Verträge und andere Urkunden,

2. In anderen Fällen vereinbaren Vertragsparteien von sich aus,

3. Für den, der partout mit einem Handzeichen aus Kreuzen, Strichen oder Initialen unterschreiben will,

4. Solange eine solche „Unterschrift“ wie Kreuzen, Strichen durch einen anwesenden Notar beglaubigt wird,

a) gibt es jedoch eine Мögliсhkеit, die jedermann – nicht nur Аnalphabeten – offen steht.

b) dass nur schriftliche Erklärungen gelten sollen.

c) kann jeder schriftformbedürftige Verträge wirksam mit drei Kreuzen oder jedem anderen Handzeichen unterzeichnen.

d) die schriftlich verfasst werden müssen, um rechtswirksam zu sein.

2. Suchen Sie die Wörter heraus, arbeiten Sie zu zweit! Schreiben Sie eine Kurzfassung des Textes, gebrauchen Sie unbedingt die gefundenen Wörter!

KLNMJISANALPHABETKLAGWQH


GHVERTRAGKBVCSTZUYJHSGKO


HDJKLSANMFDKREUZENNSZUQR


STZBYXVWLKUNTERSCHRIFTNV


INITIALIENJHDGSZRIOUNMMCDE


JEIZEJAHRHUNDERTBNROVBCER

Modul II

Thema: Allgemeines Privatrecht

Text A.


Mahnung vor Zahlung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Mahnung“? Sind die Begriffe „Mahnung“ und „Zahlungserinnerung“ Synonyme?

2. Kann man nur eine Person als Schuldner im Mahnschreiben benennen oder kann eine Firma oder ein Verein Schuldner sein?

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

§ 271 Leistungszeit

(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Mahnung vor Zahlung

Irrtum:

Man muss einen Schuldner dreimal mahnen, bevor man gerichtlich gegen ihn vorgehen kann.

Richtig ist:

Ein Gläubiger muss die Bezahlung seiner Rechnung überhaupt nicht anmahnen, um das Geld gerichtlich eintreiben zu können.

Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht, verfahren viele nach dem Motto: „Immer erst die dritte Mahnung abwarten, vorher kann mir ja sowieso nichts passieren!“

Im Geschäftsleben ist es in der Tat üblich, dass Gläubiger ihren Schuldnern auf unbezahlte Rechnungen hin zunächst einmal einige Mahnungen schicken. Erst wenn dann immer noch kein Geld kommt, beantragen sie den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Diese Praxis hat dazu geführt, dass viele Menschen glauben, es müsse von Gesetzes wegen so ablaufen. Sie fühlen sich sicher, solange sie noch nicht die dritte und letzte Mahnung erhalten haben, und warten deshalb so lange аb, bis die immer unfreundlicher werdenden Aufforderungsschreiben des Gläubigers schließlich an Deutlichkeit nichts mehr zu wünschen übrig lassen. Erst dann – so glauben sie – müssten sie die Rechnung bezahlen, um sich unnötige Zusatzkosten durch ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen.

Doch die säumigen Zahler wiegen sich in einer trügerischen Sicherheit. Denn ein Rechnungssteller muss seine Schuldner keineswegs zwei-oder dreimal mahnen, bevor er seine Rechte gerichtlich geltend machen kann. Er kann vielmehr schon dann einen Mahnbescheid auf Kosten des Schuldners beantragen, wenn die Forderung fällig ist. Und eine Forderung ist fällig, wenn der Schuldner die Rechnung erhält. Wenn sich das Fälligkeitsdatum sogar schon aus dem Vertrag ergibt, dann muss der Gläubiger noch nicht einmal eine Rechnung schreiben. Die Forderung wird dann ganz automatisch fällig und kann sofort gerichtlich geltend gemacht werden.

Das beliebte Warten auf die dritte Mahnung ist also riskant. Wenn man Pech hat, zieht der Gläubiger den säumigen Schuldner schon viel früher vor Gericht. Und dann kann es deutlich teurer werden!

Vokabelhilfe:

Gläubiger m – s, = кредитор, заимодавец

Schuldner m – s, = (Schu.) должник

Motto n – s, – s мотто, эпиграф; девиз

anmahnen (te-t) vt (bei j-m) напоминать

Mahnbescheid m приказ (судебного органа) об уплате просроченного долга

Erlass m 1) указ, постановление; предписание, распоряжение 2) освобождение должника от исполнения обязательства (на основе соглашения между кредитором и должником) 3) освобождение от налогов; уменьшение налогообложения

ablaufen (ie-a) 1) истекать (о сроке) 2) происходить (напр., о судебном процессе)

beantragen (te-t) vt затребовать, запросить (кредит), подать заявку (на что-л.)

Aufforderungsschreiben n повестка, вызов (напр., в суд), письменное приглашение, письменное напоминание

ersparen (te-t) vt скопить, сэкономить, сберечь

säumig неисправный (о плательщике)

trügerisch adj обманчивый

fällig подлежащий уплате; подлежащий исполнению; срочный

keineswegs adv ни под каким видом, ни в коем случае; никоим образом; ничуть, нимало; отнюдь не

Fälligkeitsdatum n день исполнения обязательства; день истечения срока

er hat Pech ему не везёт

deutlich adj ясный, отчётливый, чёткий; внятный; вразумительный; явный

Gericht n – (e)s, – e суд

Zusatzkosten pl дополнительные затраты, дополнительные расходы, дополнительные издержки

Aufgaben während des Lesens

1. Ergänzen Sie die Sätze!

1. Man muss einen… dreimal mahnen, bevor man gerichtlich gegen ihn vorgehen kann.

2. Im Geschäftsleben ist es in der Tat üblich, dass… ihren Schuldnern auf unbezahlte Rechnungen hin zunächst einmal einige… schicken.

3. Doch die… Zahler wiegen sich in einer trügerischen Sicherheit.

4. Eine… ist fällig, wenn der Schuldner die Rechnung erhält.

5. Das beliebte… auf die dritte Mahnung ist also riskant.

2. Markieren Sie, ob die Sätze richtig oder falsch sind!

Aufgaben nach dem Lesen

1. Vervollständigen Sie die Sätze!

1. Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht,

2. Erst dann – so glauben die Schuldner – müssten sie die Rechnung bezahlen,

3. Ein Rechnungssteller muss seine Schuldner keineswegs zwei-oder dreimal mahnen,

4. Eine Forderung ist fällig,

a) um sich unnötige Zusatzkosten durch ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen.

b) verfahren viele nach dem Motto: „Immer erst die dritte Mahnung abwarten, vorher kann mir ja sowieso nichts passieren!“

c) wenn der Schuldner die Rechnung erhält.

d) bevor er seine Rechte gerichtlich geltend machen kann.

2. Bereiten Sie Berichte zum Thema: „Mahngebühren in Deutschland/Russland“ vor!

Text B.


 Mahnung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Lernen Sie die folgenden Dokumente kennen! Welche Regeln sollten Sie beachten, wenn Sie eine Mahnung schreiben werden?

2. Wie oft bekommen die Leute in Russland Mahnungen? Was passiert, wenn die Leute arbeitslos sind und nicht bezahlen können?

Muster: Mahnung für Firmen und Unternehmen

Absender


Herrn/Frau/Firma

Anschrift


Kunden-Nr…..


Rechnungs-Nr. vom…..


Berücksichtigt sind Buchungen bis einschl…..


Datum…..

Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung vom….. nicht reagiert. Wir möchten Sie nun dringend bitten, die Zahlung der noch offenen Rechnung bis zum….. durchzuführen.

Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der Frist, da wir sonst gezwungen sind, unsere Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

Haben Sie zwischenzeitlich gezahlt, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen


______________________

Unterschrift

(Quelle: http://www.mobile-buero-dienstleistungen.de/muster-vorlagen/mahnung-muster-hilfe-briefgestaltung-vorlage-musterschreiben.html)

Muster: die 2. Mahnung


Absender

Firma Muster

Mahnungsstraße 12

55667 Mahndorf

muster@beispiel.de

Tel: 0234 56789

Gerichtsstand: Musterstadt


Datum: 25.05.2014


Mahnkunde Rechnung vom: 10.04.2014

Herr

Klaus Kunde Rechnung Nr.: 4812

Einkaufsweg 15

22334 Zahldorf

kunde@beispiel.de

2. Mahnung

Sehr geehrter Herr Kunde,

in Bezug auf unsere Rechnung Nr.: 4812 und unsere 1. Mahnung mussten wir heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei uns noch immer nicht eingegangen ist. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die Zahlung vorzunehmen. Dies sollten Sie nun jedoch umgehend nachholen.

Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um dies abzuklären. Möglicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der Verwendungszweck nicht korrekt angegeben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Firma Muster


(Quelle: http://www.mahnerfolg.de/zweite-mahnung.html)

Vokabelhilfe:

Mahnung f =, -en 1) напоминание (an A. о чем-л.) eine Mahnung an ergehen lassen – послать напоминание 2) предостережение, предупреждение (wegen G. о чем-л.); напоминание кредитора должнику об уплате долга [о выполнении обязательства] 3) призыв (zu D. к чему-л.)

Zahlungserinnerung f напоминание о платеже

Rechnung f =, -en 1) расчёт, подсчёт 2) счёт (документ); фактура, оправдательный документ

Forderung f =, -en 1) требование; претензия; притязание 2) дебиторская задолженность

gegenstandslos 1) беспредметный; необоснованный 2) недействительный, утративший силу [значение]

eingehen (i-a) 1) поступать (о жалобе, о письме) 2) вступать (в брак, в правоотношения)

auf (A.) Bezug haben (hatte, gehabt) относиться к чему-л.

auf (A.) Bezug nehmen (a-o) ссылаться на что-л.

Verwendungszweck m назначение

Verbindung f =, -en соединение; сочетание; контакт, связь, сообщение

Aufgaben während des Lesens

1. Ergänzen Sie die Sätze!

1. Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der…, da wir sonst gezwungen sind, unsere Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

2. Haben Sie zwischenzeitlich gezahlt, betrachten Sie dieses Schreiben als…

3. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die… vorzunehmen.

4. Möglicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der… nicht korrekt angegeben wurde.

2. Wie ist die richtige Reihenfolge?

Aufgaben nach dem Lesen

1. Versuchen Sie die 3. und die letzte Mahnung selbständig abzufassen! Arbeiten Sie zu zweit!

2. Bingo-Spiel.

a) Übersetzen Sie die Wörter ins Deutsche und schreiben Sie diese mit dem Artikel in die Spielfelder! Sie haben 2 Minuten Zeit.

b) Dann hören Sie den vom Lektor aufgerufenen Wörtern zu und kennzeichnen Sie diese Wörter mit einem Kreuz, sofern sie auf Ihrem Spielblatt vorhanden sind und der korrekten Rechtschreibung entsprechen.

c) Sollten Sie eine senkrechte, waagerechte oder diagonale Reihe markierter Wörter auf Ihrem Spielblatt haben, rufen Sie: „Bingo“!

Modul III

Thema: Arbeitsrecht

Text A.


Begründung der Kündigung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Was meinen Sie, kann der Arbeiter ohne Abmahnung (предупреждение) gekündigt werden? Begründen Sie Ihre Meinung!

2. Muss die ordentliche/außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen? Besprechen Sie bitte diese Frage in Kleingruppen und führen Sie auch Ihre Argumente dazu!

a) Lesen und übersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem Kündigungsschutzgesetz und aus dem Betriebsverfassungsgesetz!

b) Worum geht es in jedem Abschnitt?

KSchG (Kündigungsschutzgesetz)

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn

1. in Betrieben des privaten Rechts

a) die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt,

b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zuständige Vertretung der Arbeitnehmer aus einem dieser Gründe der Kündigung innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat,

2. in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Rechts

a) die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt,

b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets weiterbeschäftigt werden kann und die zuständige Personalvertretung aus einem dieser Gründe fristgerecht gegen die Kündigung Einwendungen erhoben hat, es sei denn, dass die Stufenvertretung in der Verhandlung mit der übergeordneten Dienststelle die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat.

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