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Geschichte der Demokratischen Schule
Ich schlage deshalb eine Wertebasis und drei aufsteigende Demokratisierungs-Stufen für die Einteilung Demokratischer Schule vor:
0. Selbstbestimmtes Lernen ohne Schulversammlung
1. Schulversammlung mit eingeschränkter Entscheidungskompetenz (Organisation des Alltags und des Lernens)
2. Schulversammlung als höchstes Organ der Selbstverwaltung ODER Konsent-Entscheidung in der Schulversammlung
3. Schulversammlung als höchstes Organ der Selbstverwaltung UND Konsent-Entscheidung in der Schulversammlung
Dabei ist die erste Ordnung mit Null bezeichnet, da Selbstbestimmung die Wertebasis Demokratischer Schulen darstellt. Es ist allerdings möglich, dass die Lehrer den Wunsch äußern, dass die Schüler »etwas« lernen. Ob gelernt wird, liegt nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich der Schüler. Dies widerspricht der Definition von Selbstbestimmung der EUDEC (vgl. Kapitel 1.3), erscheint mir aber im historischen Kontext als sinnvoll. Zum einen ist der Unterschied zwischen den beiden Definitionen gering, außerdem gelang es mir oft nicht die jeweiligen Schulen entsprechend genau zu kategorisieren.
Die Schulversammlung in der ersten Stufe hat die absolute Entscheidungskompetenz über wichtige Bereiche des Schulalltags und ist beispielsweise kein Morgenkreis, der dem Lehrer als Forum seiner Tagesplanung dient und nur bei Bedarf für Entscheidungen befragt wird.
Das ODER in der zweiten Stufe ist, als »entweder oder« nicht als »und/oder« zu verstehen.
Die zentralen, in dieser Arbeit genannten, Schulen sind in der nebenstehenden Graphik nach diesen vier Stufen kategorisiert und im Sinne ihrer ideengeschichtlichen Historie (vgl. Gliederung des Kapitels 2.) sortiert. Waldorfschulen und staatliche Schulen in Deutschland erfüllen keine der Stufen, auch nicht die nullte Stufe als Vorrausetzung für eine Demokratische Schule und sind, ebenso wie Montessorischulen, als Vergleichswert aufgeführt. Montessorischulen dagegen unterscheiden sich stark. Einige von ihnen erfüllen die Vorrausetzung einer Schule mit selbstbestimmtem Lernen, die Mehrheit wohl eher nicht.
4 Stufen der schulischen Demokratie-Entwicklung.
Die Schulen in der Stufe 2 (bis auf die Agile Learning Centers) praktizieren keine Konsent-Entscheidungen und betrachten die Schulversammlung als höchstes Organ der Selbstverwaltung. Die durchschnittlichen Agile Learning Centers entscheiden im Konsent, aber die Schulversammlung stellt (faktisch) nicht das höchste beschlussfähige Organ dar. Montessorischulen können sehr unterschiedlich gestaltet sein und gehören deshalb nicht immer in Stufe 0.
1 Sahling 2017.
2 Skiera 2003. S. 334f
3 Graner 2007. S. 23
4 Hofmann 2013.
5 Hattendorf 2017. S. 22
6 Hecht 2017. S. 81
7 Hecht 2017. S. 329
8 Klemm 2013. S. 117
9 Klemm 2013. S. 130–134
10 Graner. S. 27
11 Schiffner 2007. S. 56
12 Preater 2016.
13 Stephens 1988. S. 29–39
14 European Democratic Education Community Democratic Education Info
15 Auch Klemm (2013) bezeichnet Jasnaja Poljana als Demokratische Schule, obwohl sie keine echte Schulversammlung besaß.
16 Skiera 2003. S. 342–344
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